Aufgaben des Architekten

Der amtliche Lageplan ist Bestandteil der vom Architekten einzureichenden Bauvorlage. Im Lageplan sind alle bestehenden Nachbarhäuser, Grenz- und Straßenverläufe, Kanalverläufe und -höhen sowie das geplante Haus eingetragen. Für die Erstellung des amtlichen Lageplanes sind die 1:100 Entwurfspläne des Architekten erforderlich.

Kosten

Für die Vergütung der Architektenleistung gibt es eine Honorarordnung, die HOAI. In dieser Verordnung wird das Architektenhonorar als Funktion der Bauausführung und der Baukosten geregelt. Je teurer das neue Bauwerk wird, desto höher ist im ersten Ansatz das Architektenhonorar. Die seit 1996 gültige neue HOAI bietet die Möglichkeit, Erfolghonorare für besondere kostensparende Leistungen des Architekten zu vereinbaren. Diese Erfolgshonorare können bis 20 % der eingesparten Kosten betragen. Problematisch ist natürlich die Definition des 100 % -Bezugs um die durch zusätzlich erbrachte Architektenleistung eingesparten Baukosten quantifizieren zu können. Hier gibt es verschiedene Ansätze, die sich in der praktischen Nutzung noch bewähren müssen.

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